Poziomeczka to Twoja Maja to taki maly oszukaniec. Pewnie bardziej zalezy jej na czuciu cyca niz na jedzonku;-)
Happy- pojechalismy samochodem. Z przerwami na moje rozprostowanie nog i chwilowe spacery zeszlo nam okolo 4 godzin. My jestesmy przyzwyczajeni do takiej jazdy, bo dosyc czesto jezdzimy do Polski, a to okolo 7-8 godzin. Takze az tak mnie ta podroz nie wymeczyla.
No i oczywiscie dolaczam do pytania Poziomeczki. Udalo sie tym razem??
Trzymam kciukasy
A jeszcze mi sie przypomnialo. Wyslalam wreszcie maila do Arbeitskammer, bo ciagle nie mialam kiedy isc. Dostalam taka odpowiedz:
Zunächst muss man den leistungsrechtlichen Kinderbetreuungsgeldbezug und
die arbeitsrechtliche Karenzzeit von einander trennen.
Wie lange Sie zu Hause beim Kind bleiben wollen, müssen Sie dem Arbeitgeber
mitteilen. Sie haben als Arbeitnehmerin einen Rechtsanspruch auf Karenzzeit
bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes. Der 2. Geburtstag des Kindes
wäre somit Ihr 1. Arbeitstag nach der Karenz, sofern Sie auch sonst an
diesem Tag zu arbeiten gehabt hätten. Die Karenzzeit müssen Sie innerhalb
Ihrer Schutzfrist nach der Geburt des Kindes dem Arbeitgeber melden
(verlangen).
Wieviel Sie nun dazu verdienen dürfen, hängt unter anderem von der von
Ihnen gewählten Kinderbetreuungsgeldbezugsvariante ab. Bei der
einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldbezugsvariante dürfen Sie nur bis
zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen (€ 366,33 montlich), bei den
Pauschalvarianten ist die Pauschalzuverdienstgrenze € 16.200,-- an
Einküften oder aber auch die individuelle Zuverdienstgrene möglich.
Unter individueller Zuverdienstgrenze versteht man 60 % des Gesamtbetrages
der maßgeblichen Einkünfte vom Einkommensteuerbescheid für das letzte
Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, in dem kein Kinderbetreuungsgeld
bezogen wurde.
Allerdings muss beim Dazuverdienen zum Kinderbetreuungsgeld besonders auf
die arbeitsrechtlichen Regelungen (Karenz, Beschäftigung während der Karenz
und Eltern-Teilzeitbeschäftigung) geachtet werden. Darüber berate ich Sie
gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
Wenn Sie sich einmal für eine bestimmtes Kinderbetreuungsgeldbezugsmodell
entschieden haben, können Sie später nicht mehr welchseln.
Jedak i tak do nich jeszcze raz pojde, zeby wytlumaczyli mi te "arbeitsrechtlichen Regelungen" Tylko, ze to pewnie juz po powrocie z Polski.
Happy- pojechalismy samochodem. Z przerwami na moje rozprostowanie nog i chwilowe spacery zeszlo nam okolo 4 godzin. My jestesmy przyzwyczajeni do takiej jazdy, bo dosyc czesto jezdzimy do Polski, a to okolo 7-8 godzin. Takze az tak mnie ta podroz nie wymeczyla.
No i oczywiscie dolaczam do pytania Poziomeczki. Udalo sie tym razem??
Trzymam kciukasy
A jeszcze mi sie przypomnialo. Wyslalam wreszcie maila do Arbeitskammer, bo ciagle nie mialam kiedy isc. Dostalam taka odpowiedz:
Zunächst muss man den leistungsrechtlichen Kinderbetreuungsgeldbezug und
die arbeitsrechtliche Karenzzeit von einander trennen.
Wie lange Sie zu Hause beim Kind bleiben wollen, müssen Sie dem Arbeitgeber
mitteilen. Sie haben als Arbeitnehmerin einen Rechtsanspruch auf Karenzzeit
bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes. Der 2. Geburtstag des Kindes
wäre somit Ihr 1. Arbeitstag nach der Karenz, sofern Sie auch sonst an
diesem Tag zu arbeiten gehabt hätten. Die Karenzzeit müssen Sie innerhalb
Ihrer Schutzfrist nach der Geburt des Kindes dem Arbeitgeber melden
(verlangen).
Wieviel Sie nun dazu verdienen dürfen, hängt unter anderem von der von
Ihnen gewählten Kinderbetreuungsgeldbezugsvariante ab. Bei der
einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldbezugsvariante dürfen Sie nur bis
zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen (€ 366,33 montlich), bei den
Pauschalvarianten ist die Pauschalzuverdienstgrenze € 16.200,-- an
Einküften oder aber auch die individuelle Zuverdienstgrene möglich.
Unter individueller Zuverdienstgrenze versteht man 60 % des Gesamtbetrages
der maßgeblichen Einkünfte vom Einkommensteuerbescheid für das letzte
Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, in dem kein Kinderbetreuungsgeld
bezogen wurde.
Allerdings muss beim Dazuverdienen zum Kinderbetreuungsgeld besonders auf
die arbeitsrechtlichen Regelungen (Karenz, Beschäftigung während der Karenz
und Eltern-Teilzeitbeschäftigung) geachtet werden. Darüber berate ich Sie
gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
Wenn Sie sich einmal für eine bestimmtes Kinderbetreuungsgeldbezugsmodell
entschieden haben, können Sie später nicht mehr welchseln.
Jedak i tak do nich jeszcze raz pojde, zeby wytlumaczyli mi te "arbeitsrechtlichen Regelungen" Tylko, ze to pewnie juz po powrocie z Polski.
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